Wer wird gefördert?
Einkommensschwache Familien mit einem geringen Pro-Kopf-Einkommen
Wieviel wird gefördert?
Bis zu 50% der Kosten können vom Elternverein übernommen werden; das ist von der Höhe des Pro-Kopf-Einkommens sowie vom verfügbaren Budget des Elternvereins und der Anzahl der Förderansuchen abhängig.
Bei den Förderungen handelt es sich um freiwillige Zuwendungen von Seiten des Elternvereins für Mitglieder. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung ist somit nicht gegeben.
Was wird gefördert?
Schulische Aktivitäten, wie z.B. Projekttage, Wintersportwochen usw.
Wie ist der Ablauf?
- Antrag ausfüllen – ist in der Direktion oder hier auf der Homepage der Schule erhältlich.
- Antrag unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen über die Direktion an den Elternverein weiterleiten
- Der antragstellenden Person wird absolute Vertraulichkeit zugesichert.
- In der nächstfolgenden Sitzung des Elternvereins wird der Antrag behandelt – das kann in manchen Fällen einige Zeit dauern, die Sitzungen finden vierteljährlich statt.
- Sobald ein Beschluss gefasst ist, erhält die antragstellende Person eine schriftliche Verständigung durch den Elternverein.
- Bei einer positiven Entscheidung wird das Geld im Nachhinein, d.h. erst wenn die Veranstaltung (Projekttage, Wintersportwoche usw.) stattgefunden und das Kind daran teilgenommen hat, sowie die Endabrechnung durch die Lehrperson abgeschlossen ist (falls sich der Betrag doch noch durch bestimmte Umstände geändert hat) auf das angegebene Konto überwiesen.